Fernbusreisen

Das Bundesverwaltungsgericht lässt die Fernbusse zu

 

 

Die Bundesregierung hat am 3.8.2011 die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) beschlossen. Der Entwurf von Bundesverkehrsminister Ramsauer sieht eine Öffnung für die Fernbusreisen vor, die bis dato von den deutschen Gesetzen blockiert wurden. Damit wird Deutschland mobiler gestaltet und der Fahrgast kann zwischen den Zügen der Deutschen Bundesbahn und den umweltfreundlichen Fernbussen wählen.

 

 

Die Deutsche Bahn klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht

 

Fernbusreisen sind für die Deutsche Bahn eine ernst zunehmende Konkurrenz, die die Bahn nicht haben will. Deshalb reichte sie beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Zulassung von Fernbussen und damit Fernbusreisen ein. Die Richter konnten die Vorwürfe der Deutschen Bahn AG nicht nachvollziehen und entschieden für die Fernbusreisen.

 

 

Fernbusreisen und die deutsche Bürokratie


Immer noch gilt das Personenbeförderungsgesetz, das aus dem Jahre 1934 stammt. Mit diesem Gesetz wurden Unternehmen für Fernbusreisen geknebelt, denn das Gesetz besagt, dass die Fernbuslinie nicht genehmigt werden muss, wenn die Strecke, die beantragt wurde, durch die bereits vorhandenen Verkehrsmitteln bedient werden kann. Auch wenn die Behörde der Meinung ist, dass die Strecke nicht wirklich verbessert wird, kann die Genehmigung versagt werden bzw. auch dann, wenn die vorhanden Unternehmen oder die Deutsche Bahn AG die Strecke selbst bedienen wollen.

 

Neben der Genehmigung für die Strecke müssen auch Fahrpläne sowie deren Änderungen und die Tarife für die Fahrkarten genehmigt werden. Selbst wenn sich eine Route nicht auszahlt, unterliegen die Unternehmen der Betriebspflicht, was bedeutet, dass die Behörde die Stilllegung prüfen und genehmigen muss. Dieses Gesetz machte es den privaten Busunternehmen schwer Fernbusstrecken in Form eines Linienverkehrs zu organisieren, denn die Deutsche Bahn AG, die damals ganz und heute noch teilweise den Bund gehört, hatte immer Vorrang. Mit der Liberalisierung des Fernverkehrs mit den Fernbussen haben jetzt die privaten Busunternehmer die Möglichkeit, ihren Linienverkehr auch über weite Strecken zu organisieren. Im Gegensatz zu den USA, wo Fernbusreisen an der Tagesordnung sind (dort ist die Bahn meist unpünktlich), sind Fernbuslinien im europäischen Raum und insbesondere in Deutschland noch Neuland, das erst erkundet und erobert werden will.



Ein kleiner Sieg für die Deutsche Bahn AG


Einen kleinen Sieg durfte die DB Fernverkehrs AG einfahren. Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts musste die Genehmigung für die Fernbuslinie Frankfurt am Main und Dortmund aufheben. Die Aufhebung wurde aus formellen Gründen vorgenommen, da das Regierungspräsidium Darmstadt einen Formfehler begangen hatte, indem sie die Deutsche Bahn AG nicht in das Zulassungsverfahren eingebunden hatte. Die Deutsche Bahn AG sieht diese Aufhebung als Erfolg und ist davon überzeugt, dass mit dem Urteil mehr Rechtssicherheit geschaffen wurde.

 

Anders als in vielen europäischen Ländern existiert in Deutschland kein flächendeckendes Netz für Fernbuslinien. Wie schon oben erwähnt, trägt auch hier das Personenbeförderungsgesetz aus dem Jahre 1934 die Schuld daran. Mit dem Gesetz wurde die Deutsche Bahn AG vor Konkurrenz geschützt, denn die privaten Busunternehmen hatten es sehr schwer, eine Buslinie genehmigt zu bekommen. Die Bahn wehrt sich gegen die private Konkurrenz, die billiger und effektiver ist als sie selbst. Dabei sind die privaten Busunternehmen – und das sehen auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts so – für die Bahn keine Konkurrenz. Viele Strecken hat die Bahn stillgelegt, die von diesen Fernbusreisen bedient werden können.